Steuerakademie Thüringen e.V.

Fördermöglichkeiten

Die Akkreditierung der Steuerakademie Thüringen als Weiterbildungsträger nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ermöglicht die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel. Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Prüfung der persönlichen Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung bei Teilnahmen an Seminaren und Lehrgängen.

Einen kompletten Überblick der Fördermöglichkeiten bietet die Seite www.foerderdatenbank.de des Bundesinnenministeriums für Wirtschaft und Energie. Auszugweise sind nachfolgend die Förderprogramme aufgeführt, welche unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen von Arbeitgebern, Mitarbeitern und Auszubildenden in Steuerberaterkanzleien in Anspruch genommen werden können. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 


Förderung des Steuerfachwirtlehrgangs über Aufstiegs-BAföG

Unabhängig von Alter sowie Einkommen und Vermögen fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Vorbereitung auf eine berufliche Fortbildungsprüfung. 50 % der Lehrgangsgebühren erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Restsumme kann über ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de) finanziert werden, mit der weiteren Möglichkeit von 50 % Erlass des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens bei Bestehen der Prüfung. Die Bewilligung schließt weitere Förderungen derselben Maßnahme aus.

Detaillierte Informationen, Anträge und Zuständigkeiten erhalten Sie auf der Homepage.

www.aufstiegs-bafoeg.de


Berufsausbildungsbeihilfe

Die Agentur für Arbeit zahlt Auszubildenden eine Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen und der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann. Bei Auszubildenden, die über 18 Jahre alt sind, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren oder mit mind. einem Kind zusammenleben, spielt die Frage nach der Entfernung des Ausbildungsbetriebes vom Elternhaus keine Rolle.

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach der Art der Unterbringung, der Höhe der Ausbildungsvergütung des Auszubildenden und dem Jahreseinkommen der Eltern und des Ehegatten bzw. Lebenspartners über Freibetrag. Der Zuschuss wird für die Dauer der Berufsausbildung monatlich ausgezahlt, rückwirkend ab dem Monat der Beantragung. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, die auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet oder der beruflichen Eingliederung dient, wird einkommensunabhängig gefördert. In besonders gelagerten Fällen ist die Förderung mit Berufsausbildungsbeihilfe auch während einer Zweitausbildung noch möglich.

www.arbeitsagentur.de/bildung


Ausbildungsbegleitende Hilfen

Junge Menschen können begleitend zu einer betrieblichen Berufsausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten, wenn sie zusätzliche Unterstützung benötigen, um eine betriebliche Berufsausbildung beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen zu können. Ausbildungsbegleitende Hilfen werden von Bildungsträgern im Auftrag der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters angeboten. Unterstützt werden Maßnahmen, die über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen, z. B. Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung. Diese können nach Abbruch einer
betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung oder nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses fortgeführt werden. Ausbildungsbegleitende Hilfen können bereits während einer Einstiegsqualifizierung erbracht werden. Für Jugendliche mit Behinderungen gelten einige Besonderheiten. Hilfe und Unterstützung werden individuell mit einer Beratungsfachkraft ermittelt und können deshalb nicht online beantragt werden.

www.arbeitsagentur.de/ausbildung


Weiterbildungsscheck (ESF) durch die GFAW

Gefördert werden Vorhaben zur individuellen Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Weiterbildungsscheck). Nicht gefördert werden Beschäftigte oder Bedienstete juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Die Förderung erfolgt als
Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Für Ihre individuelle Weiterbildung können die Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000 € durch die GFAW gefördert werden.

Bedingungen: Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss gemäß dem letzten Einkommensteuerbescheid unter 55.000 € bei Einzelveranlagung und unter 110.000 € bei Zusammenveranlagung liegen.

Ihre geplante Fortbildung muss von einem geeigneten Weiterbildungsanbieter durchgeführt werden. Die Eignung des Weiterbildungsanbieters kann durch bereits vorhandene staatliche Anerkennung oder Zertifikate belegt werden. So wird für Träger, deren Angebote im Internetportal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit gelistet sind, die Eignung grundsätzlich anerkannt. Pro Haushaltsjahr kann ein Weiterbildungsscheck für eine Fortbildung beantragt werden. Ihr Antrag muss bei der GFAW postalisch eingegangen sein, bevor Sie sich verbindlich zur Weiterbildung anmelden bzw. damit beginnen. Die Förderung über den Weiterbildungsscheck ist nur möglich, wenn keine andere Fördermöglichkeit gegeben ist. Die Kombination von verschiedenen Fördermitteln ist nicht möglich. Sie sind verpflichtet die Gesamtfinanzierung, die ordnungsgemäße Durchführung und die Abrechnung Ihrer Weiterbildung sicherzustellen. Die Zustimmung zu Ihrer Förderung durch den Weiterbildungsscheck erfolgt in Form eines Zuwendungsbescheides unter Beachtung der notwendigen Auflagen und Bedingungen. Die Auszahlung Ihres Weiterbildungsschecks erfolgt nach der Beendigung der Weiterbildung sowie der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises.

www.gfaw-thueringen.de


Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung unterstützt junge Menschen, die ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben, bei ihrer weiteren beruflichen Qualifizierung. Ziele des Aufstiegsstipendiums sind die weitere Qualifizierung von Fachkräften, die Unterstützung eines Studiums insbesondere für beruflich besonders Begabte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung sowie die Steigerung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für: Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel, Prüfungskosten sowie einen IT-Bonus.

www.sbb-stipendien.de


Bildungsfreistellung

Am 1. Januar 2016 ist das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) in Kraft getreten. Beschäftigte in Thüringen haben nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) abhängig von Beschäftigungsdauer und Unternehmensgröße einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungsfreistellung ist in anderen Ländern als „Bildungszeit“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt. Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Antragstellung und die Übersicht der bereits anerkannten Bildungsveranstaltungen finden Sie auf der Seite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

www.bildungsfreistellung.de

Die Vorbereitungslehrgänge der Steuerakademie auf die Prüfungen zum Steuerfachwirt sowie Fachassistent Lohn und Gehalt sind für die Bildungsfreistellung vom TMBJS anerkannt.


Unternehmenswert Mensch plus

Die Arbeitswelt der Zukunft wird bunter, schneller, vielfältiger. Der wichtigste Treiber dieser Entwicklungen ist die Digitalisierung. Die Chancen des digitalen Wandels gewinnbringend einzusetzen, ist auch für KMU eine wirtschaftliche Notwendigkeit geworden. Dafür benötigen Unternehmen nach­ haltige Strategien und neue Konzepte. Im Rahmen einer professionellen Prozessberatung wird Ihre Kanzlei fit für die Digitalisierung gemacht. In einem beteiligungsorientierten Lernprozess werden passgenaue Lösungen für die digitale Transformation entwickelt und innovative Arbeitskonzepte erprobt.

Wer wird gefördert?

Ihre Kanzlei kann eine Förderung im Programmzweig uWM plus erhalten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland und seit mindestens zwei Jahren am Markt
  • Jahresumsatz weniger als 5O Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro
  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)

Wie wird gefördert?

Die Förderung umfasst zwölf Beratungstage, die Förderquote beträgt 80 Prozent, d. h. 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen. Insgesamt sollten für den Beratungsprozess ca. fünf bis sechs Monate eingeplant werden.

http://www.unternehmens-wert-mensch.de/uwm-plus/


Stand: November 2022. Ohne Gewähr. Aktuelle Informationen zu den einzelnen Förderprogramm finden Sie auf den jeweils angegeben Internetseiten.

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